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Kurtaxe und KONUS in Vogtsburg i.K.

Kurtaxe:
Als staatlich anerkannter Erholungsort erheben wir in Vogtsburg i.K. nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg eine Kurtaxe für die zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Angebote. So werden beispielweise Aufwendungen für die kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs über das Angebot "KONUS, die Unterhaltung der Freizeiteinrichtungen und des 160 Kilometer langen Wanderwegenetzes sowie die Landschaftspflege aus den Kurtaxe-Einnahmen finanziert.
Die Höhe der Kurtaxe beträgt 1,00 Euro pro Person und Aufenthaltstag.


KONUS:
Durch Bezahlung der Kurtaxe und Ausfüllen des Meldescheines haben Sie Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche als Fahrschein im gesamten Schwarzwald gilt (u.a. gültig bis Basel sowie für die Straßenbahn in Freiburg). Nutzen Sie Busse & Bahn auch für Ihre Tagesausflüge in der näheren und weiteren Region oder bei der Erkundung des neuen Wanderwegenetzes Kaiserstuhl-Tuniberg. Diese Leistung der KONUS-Gästekarte gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis während des eingetragenen Zeitraums für die angegebenen Personen in der
2. Klasse im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde.

Des Weiteren können Sie mit der KONUS-Gästekarte in Vogtsburg i.K. folgende Leistungen ermäßigt oder kostenlos in Anspruch nehmen:

Weitere Informationen:


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