11.09.2023

Regierungspräsidium Freiburg

Bekanntmachung

Zuordnung von lagenfreien Flurstücken zu bestehenden Einzel- und Großlagen auf der Gemarkung Bickensohl nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021 sowie der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergsrolle (Weinbergslagenverordnung) vom 06. April 1971

In Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft g.U. Baden hat das Regierungspräsidium Freiburg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) folgende Lagenzuordnung von Amts wegen vorgenommen:

  • Die Flurstücke Nr. 183 und Nr. 185 auf der Gemarkung Bickensohl werden der Einzellage „Herrenstück“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet, wie aus der beiliegenden Flurkarte ersichtlich ist.
  • Die Flurstücke Nr. 290, Nr. 314, Nr. 317 und Nr. 320 auf der Gemarkung Bickensohl werden der Einzellage „Steinfelsen“ und der Großlage „Vulkanfelsen“ zugeordnet, wie aus der beiliegenden beiliegenden Flurkarte ersichtlich ist.


Flurkarten zur Änderung der Weinbergsrolle
Bekanntmachungstext