30.10.2023

Bekanntmachung gemäß §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Farrenstall“ Stadtteil Oberbergen

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Farrenstall“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Farrenstall“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg i.K. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ nach § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Farrenstall“ sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich durchzuführen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbergen und wird im Norden durch die Hirschstraße, im Osten von der Kirchstraße und westlich von der Straße Heidenhof begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 116 und 118/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planaufstellung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ soll einerseits die Grundlage für den Bau von 2 Gebäuden mit Wohnungen, Ferienwohnungen und gewerblicher Nutzung geschaffen werden, andererseits soll eine innerörtliche Brachfläche nutzbar gemacht werden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll dabei die geordnete Einbindung in die umgebende Struktur (Gebäudetypologie, Orts- und Landschaftsbild) sicherstellen.

Verfahren
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Farrenstall“ soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und einem Umweltbericht kann daher abgesehen werden. Um bereits im Vorfeld auf der Grundlage einer Vorentwurfsplanung möglichst viele Informationen seitens der Behörden einzuholen und die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden, wird das Verfahren herkömmlich mit zweistufiger Beteiligung geführt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl ist der Geltungsbereich zum größten Teil als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Nur ein Teil des Geltungsbereichs ist als Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr im FNP ausgewiesen. Daher wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 2. BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) sowie der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen gemeinsamen mit der Begründung in der Zeit

vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023

im Rathaus der Stadt Vogtsburg, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 20 in 79235 Vogtsburg-Oberrotweil während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link einsehbar:
https://www.vogtsburg.de/de-de/buergerservice-aktuelles/bekanntmachungen-satzungen-und-rvo/bekanntmachungen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanvorentwurf sowie dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäße abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Vogtsburg i. K., 20.10.2023

Benjamin Bohn
Bürgermeister